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Reising Steuerberatung – Mediathek
In unserer Mediathek finden Sie Nützliches zum Thema Steuern und Recht sowie Vollmachten und Checklisten.
Ihre Steuerberater
Stefan Reising und Alois Reising (angestellt nach § 58 StBerG)
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Formulare für die Lohnabrechnung
Musterrechnungen für die Finanzbuchführung
Nützliche Informationen zur Umsatzsteuer vom Bayerischen Landesamt für Steuern – einfach erklärt – finden Sie hier.
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Wissenswertes
Die Lohnsteuerkarte ist Geschichte – neu: elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die ELStAM ihrer Arbeitnehmer elektronisch abzurufen und dem Lohnsteuerabzug zu Grunde zu legen. Die steuerlich bedeutsamen Änderungen werden nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Für den Abruf Ihrer ELStAM benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre Steueridentifikationsnummer.
Um die Lohnsteuer richtig berechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber die aktuellen ELStAM (u. a. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibetrag). Änderungen der ELStAM sollten Arbeitnehmer daher zeitnah ihrem Wohnsitz-Finanzamt mitteilen.
Für Änderungen der Meldedaten (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig. In diesen Fällen ist kein zusätzlicher Antrag bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt erforderlich, da eine automatische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt.
Aber: Einen Steuerklassenwechsel oder z. B. die Beantragung von Kinderfreibeträgen von über 18-jährigen Kindern müssen Sie aber ab jetzt direkt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.
Mehr Informationen rund um das Thema „Elektronische Lohnsteuerkarte“ finden Sie unter http://www.elster.de/.
Die Steueridentifikationsnummer (IdNr.)
Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.
Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Sie haben Ihre IdNr. noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die USt–IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die USt–IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG).
Sie dient der korrekten Anwendung von umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Informationen über den Aufbau von USt–IdNr. in den EU-Mitgliedstaaten finden Sie in diesem Merkblatt vom Bundeszentralamt für Steuern.
Muster einer deutschen USt-IdNr.: DE000000000 (DE+9Ziffern)
Neuregelungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – der Zoll ist zuständig
Seit 2014 sind nicht mehr die Finanzämter für die Kfz-Steuer zuständig´, sondern der Zoll.
Welches Hauptzollamt Ihre Kfz-Steuer bearbeitet und welche Kontaktstelle in Ihrer Nähe für Sie da is,t können Sie hier nachlesen. Außerdem können Sie mithilfe eines Kfz-Steuer-Rechners die Höhe Ihrer Kfz-Steuer selbst ermitteln.
Quelle: www.zoll.de
Nützliche Links
Gehaltsrechner
AOK – Die Gesundheitskasse bietet einen kostenlosen Gehaltsrechner und Daten rund um die Gehaltsabrechnung an.
Sozialversicherungslexikon
Informationen rund um die Sozialversicherung – Ihr Link zum Sozialversicherungslexikon der BKK VBU.
Abfragemöglichkeit Gültigkeit von ausländischen USt-ID-Nr.
Fragen Sie hier beim Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ab!
Denken Sie an die einfache und qualifizierte (!) Bestätigung des Abfrageergebnisses!
Abfragemöglichkeit Gültigkeit von Freistellungsbescheinigungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b EStG
Fragen Sie hier die Gültigkeit von Freistellungsbescheinigungen gem. § 48b EStG ab.
Existenzgründerportal
Wie können Sie den Start in die berufliche Selbständigkeit finanzieren? Wie bereiten Sie sich auf das Bankgespräch vor? Welche Förderprogramme können Sie nutzen? Antworten rund um das Thema Gründungsfinanzierung stellt das Bundesministerium für Witschaft und Energie auf seinem Gründungsportal zur Verfügung.
Quelle:
Existenzgründungsportal des BMWi onlineHinweis: Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der KfW.
Deutsche Rentenversicherung
Hier können Sie Beratungstermine online buchen, Formulare herunterladen, Einsichtnahme in das eigene Rentenkonto online beantragen – sogar der Rentenantrag kann ab 2014 online gestellt werden.
Elterngeld
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Informationen zu Elterngeld etc.
Kontakt
Reising Steuerberatung
Stefan Reising Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater
Hasselbachstraße 2
63505 Langenselbold
Telefon: 06184 9209-0
Telefax: 06184 9209-9
E-Mail: kanzlei@reising-steuerberatung.de
Unsere Leistungen
- Finanzbuchhaltung
- Lohnabrechnung – Baulohn
- Jahresabschluss
- Steuererklärungen, Steuergestaltung, Steuerplanung, Umstrukturierung, Asset Protection, Nachfolgeberatung
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- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Digitalisierung